Buttersäure als Rache?

Buttersäure zur Rache eingesetzt

In diesem Fall wurde Buttersäure zur Rache eingesetzt.

Es kommt immer wieder vor, dass sich in einem Nachbarschaftsstreit so viel Wut aufstaut, dass es zur Eskalation kommt und man den Nachbarn gerne mal richtig eins auswischen würde, oder der Exfreund fremdgegangen ist und man sein Auto beschädigen möchte, da es sich hierbei um das Zweitbeste Stück des Mannes handelt. Natürlich können Sie Buttersäure einsetzen, um Rache zu üben, aber wir raten Ihnen davon ganz klar ab! Die Auswirkungen sind gravierend und können Ihrem Gegenüber einen großen Schaden zufügen. Weiterhin steht außer Frage, dass sich Buttersäure sehr leicht und kostengünstig beschaffen lässt. Trotzdem können wir nur davon abraten, Ihrem Feind mit Buttersäure eins auszuwischen! Denn hierbei handelt es sich schon lange nicht mehr um einen einfachen Streich. Unter Umständen gefährden Sie die Gesundheit Ihres Gegenübers und fügen ihm einen schweren finanziellen Schaden zu.

Welche Konsequenzen hat eine Rache mit Buttersäure?

Sie richten jedenfalls einen sehr großen Schaden an. Wird zum Beispiel ein Fahrzeug mit Buttersäure verschmutzt, so entsteht daraus ein Totalschaden, wenn die stinkende Flüssigkeit nicht umgehend durch Profis beseitigt wird. In der Regel sollte dies unbedingt innerhalb der ersten 72 Stunden erfolgen.

Die finanziellen Auswirkungen können ebenfalls sehr drastisch sein. Kann zum Beispiel ein Geschäft mehrere Tage nicht betrieben werden, entgehen hier wichtige Umsätze. Dazu kommen natürlich die Kosten für die Neutralisierung der Buttersäure, die weitere Kosten verursachen.

rechtliche Situation bei Rache mit Buttersäure

rechtliche Situation bei Rache mit Buttersäure

Auch wenn die Wahrscheinlichkeit, dass Täter erwischt werden, leider verschwindend gering ist, so würden aus rechtlicher Sicht drastische Konsequenzen drohen, sollte der Täter doch erwischt werden. Neben der Sachbeschädigung könnte es darüber hinaus eine Anklage wegen versuchter Körperverletzung oder versuchter schwerer Körperverletzung (hier gab es unterschiedliche Ansichten von Staatsanwaltschaften) geben. Weithin kann das Opfer natürlich auf dem zivilen Rechtsweg einen Schadensersatz einklagen, um sich alle entstandenen Kosten ersetzen zu lassen.

Setzen Sie bitte niemals Buttersäure dazu ein, um anderen Menschen einen Schaden zuzufügen oder Rache zu üben!

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